8. Februar 2025

Ab wann ist ein Motorrad ein Oldtimer?

Viele Motorradbesitzer in Österreich fragen sich, wann ihr Zweirad den Status eines Oldtimers erreicht. Neben dem Alter spielen auch der Zustand und die Nutzung eine entscheidende Rolle. In diesem Beitrag klären wir, ab wann ein Motorrad als Oldtimer gilt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Besonderheiten es zu beachten gibt.

Die gesetzliche Definition in Österreich

In Österreich wird ein Motorrad als historisches Fahrzeug anerkannt, wenn es bestimmte Kriterien erfüllt. Gemäß dem Kraftfahrgesetz (KFG) 1967, §2 Absatz 1, Ziffer 43, gilt ein Motorrad als historisch, wenn es:

  • älter als 30 Jahre ist,
  • sich in einem erhaltungswürdigen und weitgehend originalen Zustand befindet,
  • nicht zur ständigen Verwendung bestimmt ist,
  • und in die vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist.

Alternativ kann ein Motorrad mit Baujahr 1955 oder davor ebenfalls als historisch anerkannt werden.

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Nutzungseinschränkungen und Auflagen

Historische Motorräder dürfen in Österreich maximal 60 Tage pro Jahr verwendet werden. Diese Nutzung ist durch ein Fahrtenbuch zu dokumentieren, das auf Verlangen der Behörde vorzuweisen ist.

Die §57a-Überprüfung („Pickerl“) ist bei historischen Motorrädern nur alle zwei Jahre erforderlich. Zudem sind sie von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit, was insbesondere bei Importen von Vorteil sein kann.

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Voraussetzungen für die Anerkennung

Neben dem Alter müssen historische Motorräder bestimmte Anforderungen erfüllen:

  • Der Zustand des Fahrzeugs muss mindestens der Zustandsnote 3 entsprechen, was einem guten Allgemeinzustand mit nur geringfügigen Mängeln entspricht.
  • Das Fahrzeug muss sich in einem weitgehend originalen Zustand befinden. Zeitgenössische Veränderungen sind zulässig, dürfen jedoch den historischen Charakter nicht beeinträchtigen.

Der Weg zur historischen Zulassung

Um ein Motorrad als historisches Fahrzeug zuzulassen, sind folgende Schritte erforderlich:

  • Prüfung, ob das Modell in der approbierten Liste der historischen Kraftfahrzeuge geführt wird.
  • Erstellung eines Gutachtens über den Erhaltungszustand und die Originalität des Fahrzeugs.
  • Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Landesprüfstelle.
  • Eintragung des Fahrzeugs als historisch in die Fahrzeugdokumente.

Nach erfolgreicher Eintragung erhält das Motorrad eine rote §57a-Plakette, die den historischen Status kennzeichnet.