16. Februar 2025

Ab wann ist ein Fahrzeug ein Oldtimer in Österreich?

Viele Menschen, die ein älteres Auto oder Motorrad besitzen, fragen sich: Ab wann gilt mein Fahrzeug in Österreich eigentlich als Oldtimer? Die Antwort ist nicht nur eine Frage des Alters, sondern auch des Zustands und der Nutzung. In diesem Beitrag erklären wir, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Vorteile der Oldtimer-Status bringt und worauf man achten sollte.

Die Definition von „Oldtimer“ laut Gesetz

In Österreich wird ein Fahrzeug dann als Oldtimer anerkannt, wenn es älter als 30 Jahre ist und sich in einem weitgehend originalen und erhaltungswürdigen Zustand befindet. Diese Regelung ist im Kraftfahrgesetz (KFG) festgeschrieben. Es reicht also nicht aus, dass das Fahrzeug alt ist – es muss auch technisch und optisch dem ursprünglichen Zustand weitgehend entsprechen.

Zudem darf ein als historisch eingetragenes Fahrzeug nicht regelmäßig im Alltag verwendet werden. Es ist nicht für den ständigen Betrieb gedacht, sondern dient dem Erhalt des technischen Kulturguts.

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit ein Fahrzeug den Status als Oldtimer erhält, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Mindestalter von 30 Jahren
  • Originaler oder originalgetreuer Zustand – keine modernen Umbauten oder technische Veränderungen
  • Erhaltungswürdigkeit – das Fahrzeug muss historisch bedeutsam oder für den Erhalt der Fahrzeugkultur relevant sein
  • Begrenzte Nutzung – keine tägliche Verwendung im Straßenverkehr

Die Aufnahme in die sogenannte „approbierte Liste historischer Fahrzeuge“ des Bundesministeriums kann ein zusätzlicher Schritt sein, ist aber nicht in jedem Fall zwingend.

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Was bringt die Anerkennung als Oldtimer?

Fahrzeuge mit offiziellem Oldtimer-Status profitieren von verschiedenen Vorteilen. So müssen sie beispielsweise nur alle zwei Jahre zur §57a-Begutachtung (Pickerl) und sind in vielen Fällen günstiger versichert. Auch bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) kann es Vorteile geben – besonders bei Importfahrzeugen.

Ein wichtiger Punkt ist jedoch die Nutzungseinschränkung: Oldtimer dürfen in Österreich gesetzlich nur an 120 Tagen pro Jahr gefahren werden. Diese Fahrten müssen mit einem Fahrtenbuch dokumentiert werden, das jederzeit vorgelegt werden kann.

Was bedeutet das für Besitzer?

Wer ein Fahrzeug besitzt, das älter als 30 Jahre ist, sollte den Zustand genau prüfen. Ein gepflegtes, möglichst originales Fahrzeug hat gute Chancen auf eine historische Zulassung. Diese bringt nicht nur Vorteile bei der Versicherung und bei technischen Prüfungen, sondern steigert auch den ideellen und finanziellen Wert des Fahrzeugs.

Bei der Zulassung als Oldtimer kann ein Gutachten helfen, das den Zustand, die Originalität und die Historie des Fahrzeugs dokumentiert. Gerade beim späteren Verkauf kann ein offiziell anerkannter Oldtimer einfacher und zu besseren Konditionen angeboten werden.