Wann ist mein Auto ein Oldtimer?

Ab wann ist mein Fahrzeug ein Oldtimer?

Definition Oldtimer

Was ist ein Oldtimer und ab wann ist es ein Oldtimer

Der Begriff Oldtimer steht für Fahrzeuge im Allgemeinen ab 30 Jahren. Ganz gleich ob es sich um Kraftfahrzeuge wie PKWs, LKWs, Motorräder handelt oder um Schiffe oder Lokomotiven.

 

Im deutschen Sprachraum definiert der Begriff Oldtimer  Kraftfahrzeuge mit Sammlerwert, die nicht mehr als Gebrauchsfahrzeuge dienen, sondern eher zu repräsentativen, spekulativen oder ideellen Zwecken. Oldtimer sind zumeist Sammlerstücke. Es muss sich nicht immer um ein gut erhaltenes oder restauriertes Fahrzeug handeln, auch unrestaurierte im Originalzustand belassene Autos und Motorräder gehören dazu.

 

Im Englischen gibt es für den Begriff Oldtimer mehrere Bezeichungen wie classicveteranantiqueBrass Era (deutsch „Messing-Ära“), pre-WWII(deutsch „Vorkriegsmodell“ – gemeint ist der Zweite Weltkrieg), post-war (deutsch „nach dem Krieg“) oder vintage, jeweils gefolgt von car, truck, motorcycle usw.

 

Der Begriff Veteran bezeichnet  Fahrzeuge bis zum Baujahr 1918. Diese Bezeichnung  wird heute nur noch selten benutzt. In den 60er bis 80er Jahren wo die Oldimerliebhaberei entstanden ist wurde dieser Begriff häufig verwendet. In der Schweiz ist „Veteran“ noch die offizielle Bezeichnung für ein historisches Fahrzeug.

 

Youngtimer

Der Begriff Youngtimer ist in den letzten Jahren entstanden und bezeichnet Liebhaberfahrzeuge und junge Oldtimer zw. 15 und 30 Jahren. Die vergleichbare englische Bezeichnung ist „modern classic“.

 

Scheunenfund

Unter Scheunenfund oder Garagenfund wird ein Fahrzeug bezeichnet, das lange Zeit überdacht abgestellt und vergessen wurde. Meist sind diese Fahrzeuge jahre- oder jahrzehntelang abgestellt worden und sind nicht fahrbereit. Je nach dem wie feucht es in dieser Umgebung war desto besser oder schlechter sind die Fahrzeuge.

 

 

In Österreich spricht man von Historischen Fahrzeugen.

Historisch ist laut Kraftfahrzeugsgesetz § 2 Abs. 1 Z. 43 ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug in akzeptablem Erhaltungszustand

  1. a) mit Baujahr 1955 oder davor, oder
  2. b) das älter als 30 Jahre und in die vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr approbierte Liste der historischen Fahrzeuge eingetragen ist. (§ 131b).

Spielraum: in Zweifelsfällen entscheidet der Minister, zur Entscheidungshilfe gibt ein ehrenamtlicher Expertenbeirat Empfehlungen: generell, etwa für die oben erwähnte Fahrzeugliste (der Firma Eurotax), sowie zu Einzelanträgen, wie für nicht aufgelistete Modelle oder besondere Ausstattung. Erhaltungswürdig ist Originalität: dazu müssen sich die Hauptbaugruppen im Originalzustand befinden. Zubehör oder Ersatzteile dürfen bis 10 Jahre nach Erzeugung des Kfz im Handel angeboten worden und müssen handelsüblich oder werksnahe sein, dürfen den Originaleindruck nicht beeinträchtigen und sind nachweispflichtig (Literatur, Prospekte, Fotos o. Ä.). Ein innerhalb dieser Grenzen veränderter Grundcharakter des Fahrzeugs und seiner technischen Konstruktionsmerkmale führt entsprechend dem Baujahr des betreffenden Teils zu einer Neueinstufung (bezüglich entsprechend jüngerer, also strengerer einzuhaltender Bedingungen: Sicherheit, Abgas usw.).

Gebrauch (…) Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden, historische Krafträder nur an 60 Tagen pro Jahr. Über diese Verwendung sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Nachweis ist möglich 1) über einen speziellen Versicherungsvertrag sowie Hinterlegung der Kennzeichen bei der Behörde (kostengünstigste Methode), 2) über Fahrtenschreiber oder Kontrollgerät, 3) über ein bei einem Veteranenclub registriertes Fahrtenbuch. (Das ist stets mitzuführen; ausführlicher Eintrag vorab, genaue Daten unmittelbar nach der Fahrt; Organisationen: 4 Veteranenclubs sowie die 2 größten Autofahrerclubs.)

Weiters u. a. zu beachten: EU-konforme Lärmgrenze von 89 dB(A), sofern kein strengeres Kriterium gilt, und Begutachtung alle zwei Jahre.

 

 

Klassifizierung nach Baujahr:

Die international gebräuchliche Klassifizierung, wie sie etwa von FIA, FIVA und nationalen Automobilclubs wie dem AvD und dem ADAC verwendet wird, ist wie folgt eingeteilt:

  • Klasse:Ancestor. vom Anbeginn bis 31. Dezember 1904.
  • Klasse:Veteran. vom 1. Januar 1905 bis 31. Dezember 1918, auch Edwardians (GB) oder Kaiserzeit (D) genannt
  • Klasse:Vintage. vom 1. Januar 1919 bis 31. Dezember 1930.
  • Klasse:Post Vintage. vom 1. Januar 1931 bis 31. Dezember 1945.
  • Klasse:Post War. vom 1. Januar 1946 bis 31. Dezember 1960.
  • Klasse, Fahrzeuge der Baujahre vom 1. Januar 1961 bis 31. Dezember 1970.
  • Klasse, Fahrzeuge vom 1. Januar 1971 bis zur Erreichung der 30-Jahres-Altersgrenze

 

Eine Klasse H existiert derzeit noch nicht, man spricht, wie etwa beim Int. Concours d’Elegance in Schwetzingen, von Klassikern der Zukunft – classics of the future.

 

Zusätzliche Bezeichnungen wie EdwardiansKaiserzeit, und Youngtimer (Fahrzeuge mit einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren) sind international nicht gebräuchlich und haben lediglich nationale Bedeutung. Das beweist die Entfernung des Begriffes Youngtimer aus der Klasse F des FIVA-Technical Codes, die ab 2010 unbenannt bleibt. Die ebenfalls häufig verwendeten Begriffe Vorkriegs- und Nachkriegs-Oldtimer sind in ihrer Definition unklar und werden nur im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet. Gemeint ist dabei der Zweite Weltkrieg.

(Quelle Wikipdia)

 

Zustandsnoten

Zur Klassifizierung des optischen und technischen Zustandes und zur Wertermittlung von Oldtimern hat sich in der Szene das nachfolgende Notensystem etabliert. Es dient hauptsächlich zur finanziellen Werteinschätzung des Fahrzeugs beim Kauf oder Verkauf sowie als Kriterium bei Oldtimer-Versicherungen. Zur Verwendung der Tendenzen (+ oder −) siehe unter Abgrenzung der Zustandsnoten.

Zustandsnoten

  • Note 1 (makelloser Zustand)

Keine Mängel, Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an Technik und Optik. Komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser). Sehr selten.

  • Note 2 (guter Zustand)

Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Entweder seltener, guter unrestaurierter Originalzustand oder fachgerecht restauriert. Technisch und optisch einwandfrei mit leichten Gebrauchsspuren.

  • Note 3 (gebrauchter Zustand)

Ohne größere technische oder optische Mängel, voll fahrbereit und verkehrssicher. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig.

  • Note 4 (verbrauchter Zustand)

Nur eingeschränkt fahrbereit. Sofortige Arbeiten zur erforderlichen Abnahme gemäß § 57a sind notwendig. Leichte bis mittlere Durchrostungen. In den einzelnen Baugruppen komplett, aber nicht zwingend unbeschädigt.

  • Note 5 (restaurierungsbedürftiger Zustand)

Mangelhafter, nicht fahrbereiter Gesamtzustand. Umfangreiche Arbeiten in allen Baugruppen erforderlich. Nicht zwingend komplett.

 

Wenn Sie einen Oldtimer oder Youngtimer verkaufen wollen, oder einen Scheunenfund geerbt haben, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.